Motorradstiefel kein " Muss "
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#1 Motorradstiefel kein " Muss "
Das OLG Nürnberg hat in seinem Urteil vom 09.04.2013, Aktenzeichen: 3 U 1897/12 eine für Motorradfahrer wichtige Entscheidung erlassen.
Interessant ist diese Entscheidung vor allem vor dem Hintergrund, dass immer mehr Gerichte ein Mitverschulden darin sehen, wenn Motorradfahrer ohne Schutzkleidung (Jacke und Hose) unterwegs sind. Anders hat dies nun das OLG Nürnberg bei der Frage nach dem Schutz der Füße und Unterschenkel gesehen. Es führte zu einem einschlägigen Fall, bei dem ein Motorradfahrer ohne Motorradstiefel verunfallte u.a. aus:
Es gibt jedenfalls derzeit kein allgemeines Verkehrsbewusstsein, dass das Tragen von Motorradschuhen zum eigenen Schutz eines Motorradfahrers erforderlich ist. Daher ist ein Mitverschulden eines verletzten Motorradfahrers, der im Unfallzeitpunkt Sportschuhe trug, aus diesem Grunde zu verneinen.
Eine Mithaftung, die sich auf die geltend gemachten Sachschäden allerdings nicht auswirken würde, besteht jedoch nicht. Bei Motorradschuhen könnten diese Schuhe aus dünnem oder dickem Leder oder Lederimitat bestehen. Die Schuhe könnten in bestimmten Bereichen durch Plastik oder Metallteile verstärkt sein oder auch nicht.
Evtl. könnte die Schutzfunktion auch durch andere Schuhe erfüllt werden, wie z.B. durch Arbeitsschutzschuhe oder hohe Wanderschuhe. Schon diese Vielfalt spricht gegen ein allgemeines Verkehrsbewusstsein zum eigenen Schutz bei Schuhen, da völlig unklar bleibt, welcher Standard das Verkehrsbewusstsein prägen soll.
Quelle: ADAC
Interessant ist diese Entscheidung vor allem vor dem Hintergrund, dass immer mehr Gerichte ein Mitverschulden darin sehen, wenn Motorradfahrer ohne Schutzkleidung (Jacke und Hose) unterwegs sind. Anders hat dies nun das OLG Nürnberg bei der Frage nach dem Schutz der Füße und Unterschenkel gesehen. Es führte zu einem einschlägigen Fall, bei dem ein Motorradfahrer ohne Motorradstiefel verunfallte u.a. aus:
Es gibt jedenfalls derzeit kein allgemeines Verkehrsbewusstsein, dass das Tragen von Motorradschuhen zum eigenen Schutz eines Motorradfahrers erforderlich ist. Daher ist ein Mitverschulden eines verletzten Motorradfahrers, der im Unfallzeitpunkt Sportschuhe trug, aus diesem Grunde zu verneinen.
Eine Mithaftung, die sich auf die geltend gemachten Sachschäden allerdings nicht auswirken würde, besteht jedoch nicht. Bei Motorradschuhen könnten diese Schuhe aus dünnem oder dickem Leder oder Lederimitat bestehen. Die Schuhe könnten in bestimmten Bereichen durch Plastik oder Metallteile verstärkt sein oder auch nicht.
Evtl. könnte die Schutzfunktion auch durch andere Schuhe erfüllt werden, wie z.B. durch Arbeitsschutzschuhe oder hohe Wanderschuhe. Schon diese Vielfalt spricht gegen ein allgemeines Verkehrsbewusstsein zum eigenen Schutz bei Schuhen, da völlig unklar bleibt, welcher Standard das Verkehrsbewusstsein prägen soll.
Quelle: ADAC
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