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Warndreieck

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#1 Warndreieck

von Kai1970 » 26. Jan 2013, 23:37

Moin Moin
Da ich ja nun noch ein Neuling auf meinem Quad bin müsst ihr mir helfen.
Muss ich ein Warndreieck und Verbandskasten mitführen.
Um eine positive Resonanz von euch würde ich mich freuen.
Schönen Gruß aus Bremen


sonicracer

#2 Re: Warndreieck

von sonicracer » 27. Jan 2013, 01:40

Hallo Kai!

Auszug aus der StVZO (§35h, Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen):
(3) In anderen als den in Absatz 1 (hier werden Kraftomnibusse genannt) genannten Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern, Zug- oder Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sowie anderen Zug- oder Arbeitsmaschinen, wenn sie einachsig sind, ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13164, Ausgabe Januar 1998(Anm.:hier kenne ich die Aktualität der Angabe nicht) entspricht.

D.h.: Wenn Dein Quad als VKP zugelassen ist ja, bei LoF Zulassung m.E nach nein. Ob das der Rennleitung klar ist weiss ich allerdings nicht. Erkennen wie Dein Quad zugelassen ist kannst Du in der Zulassungsbescheinigung.

Auszug aus der StVZO (§53a, Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage):
(2) In Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern und einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen müssen mindestens folgende Warneinrichtungen mitgeführt werden:

In Personenkraftwagen, land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen sowie in anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t: ein Warndreieck; VKP und LoF = andere Kraftfahrzeuge.
Warndreiecke müssen tragbar, standsicher und so beschaffen sein, dass sie bei Gebrauch auf ausreichende Entfernung erkennbar sind.
Anmerkung: Da wird es spannend mit den beliebten Falt oder zusammenrollbaren Folien...

D.h.: Das muss bei Zulassung als VKP und LoF ein mal vorhanden sein.

Kurz und Knapp: Hast Du dein Quad/ ATV als VKP zugelassen brauchst Du beides, ist es als LoF zugelassen kommst Du theoretisch mit einem Warndreieck aus.

Ich habe (meistens) beides dabei, wurde noch nie kontrolliert und habe es noch nie benötigt.

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#3 Re: Warndreieck

von Kai1970 » 27. Jan 2013, 02:05

Danke für die schnelle Antwort ,auf eine schnelle Antwort kann man sich hier wirklich verlassen .
MfG kai

Monster ET

#4 Re: Warndreieck

von Monster ET » 27. Jan 2013, 03:38

kostet so 10-15 euro wenn mans nich dabei hat

aaaaber mit etwas pech kostets dich dein leben....
also nimms lieber mit

den tüv interessiert es übrigens nicht

ich hatte es bis jetz im rucksack dabei
aber werde es bald mit klebeband hinten am bügel neben dem auspuff befestigen

Günter

#5 Re: Warndreieck

von Günter » 28. Jan 2013, 16:58

Also ich habe mir einen Verbandskasten sogar für mein Bike angeschafft,da gibt es ja die Motorradverbandstaschen klein aber das wichtigste drin,
und Warndreieck, ebenso ein Satz Ersatzbirnen und 2 Warnwesten,
Lebe halt 30km von der Grenze zu Tschechien weg, da musst du das mitführen. Bin öfters drüben Tanken und Zigaretten wegen.
Wobei ich sagen muss, ist ja kein Schaden das mitzuführen, vielleicht hilft es ja auch mal anderen das Leben zu retten.
Abgesehen davon muss bei uns immer alles gesetztlich sein? :?:

Monster ET

#6 Re: Warndreieck

von Monster ET » 28. Jan 2013, 19:32

seit froh das es nicht wie in der türkei ist....^^

"Montag 08.09.1997

Leichensäcke gehören in der Türkei künftig zur Pflichtausstattung jedes Autos. Das türkische Gesundheitsministerium erließ die Vorschrift, weil landesweit täglich rund 30 Menschen bei Verkehrsunfällen sterben. Oft dauert es Stunden, bis die Opfer abtransportiert werden. Die Leichen liegen bis dahin auf der Fahrbahn oder am Straßenrand.

Fehlt bei einer Polizeikontrolle der vorgeschriebene Leichensack, drohen Haftstrafen zwischen drei und sechs Monaten.

Dieser Artikel stammt aus dem FOCUS Magazin, Ausgabe Nr.37, 1997


PS: Nach massiven Protesten aus der Bevölkerung wurde diese Vorschrift angeblich wieder gestrichen.

sonicracer

#7 Re: Warndreieck

von sonicracer » 28. Jan 2013, 23:09

Monster ET hat geschrieben:seit froh das es nicht wie in der türkei ist....^^

"Montag 08.09.1997

Leichensäcke gehören in der Türkei künftig zur Pflichtausstattung jedes Autos. Das türkische Gesundheitsministerium erließ die Vorschrift, weil landesweit täglich rund 30 Menschen bei Verkehrsunfällen sterben. Oft dauert es Stunden, bis die Opfer abtransportiert werden. Die Leichen liegen bis dahin auf der Fahrbahn oder am Straßenrand.

Fehlt bei einer Polizeikontrolle der vorgeschriebene Leichensack, drohen Haftstrafen zwischen drei und sechs Monaten.

Dieser Artikel stammt aus dem FOCUS Magazin, Ausgabe Nr.37, 1997


PS: Nach massiven Protesten aus der Bevölkerung wurde diese Vorschrift angeblich wieder gestrichen.



Oha...

Günter

#8 Re: Warndreieck

von Günter » 29. Jan 2013, 19:07

Wusste schon , warum ich nicht da runter fahre, Leichensack geht ja noch, solange sie keine Holzkiste wollen ;D
Makaber aber war

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#9 Re: Warndreieck

von Zitterhuck » 29. Jan 2013, 19:23

Ich habe mehrere Jahre in der Türkei gearbeitet, der dortigen Bürokratie würde ich alles zutrauen, auch das! Mal ein Beispiel: Für die Zulassung eines Autos als Ausländer habe ich ein halbes Jahr gebraucht, dazu waren 11 Bescheinigungen und 17 Amtsgänge notwendig....

Waldläufer

#10 Re: Warndreieck

von Waldläufer » 29. Jan 2013, 19:30

Der Bericht ist von 1997, also von vor ca. 16 Jahren. Das trifft doch schon lange nicht mehr zu. Da ist Italien wesentlich gefährlicher da darf bei einer Verkehrsübertretung das Fahrzeug eingezogen werden ohne die Aussicht es wieder zu bekommen. In Deutschland bekommst du auch kein Auto als Ausländer zugelassen und nach einem Jahr muß der Führerschein vom Gastland erlangt werden.

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#11 Re: Warndreieck

von Heinz » 29. Jan 2013, 19:34

Monster ET hat geschrieben:seit froh das es nicht wie in der türkei ist....^^

"Montag 08.09.1997

Leichensäcke gehören in der Türkei künftig zur Pflichtausstattung jedes Autos. Das türkische Gesundheitsministerium erließ die Vorschrift, weil landesweit täglich rund 30 Menschen bei Verkehrsunfällen sterben. Oft dauert es Stunden, bis die Opfer abtransportiert werden. Die Leichen liegen bis dahin auf der Fahrbahn oder am Straßenrand.

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Dieser Artikel stammt aus dem FOCUS Magazin, Ausgabe Nr.37, 1997


PS: Nach massiven Protesten aus der Bevölkerung wurde diese Vorschrift angeblich wieder gestrichen.



irgendwie kommen wir doch vom Thema ab ??

das ist wohl der Artikel von damals..

(für URL bitte einloggen)

und hier ist das Ergebnis ....

(für URL bitte einloggen)


Gruß Heinz

Monster ET

#12 Re: Warndreieck

von Monster ET » 29. Jan 2013, 20:49

naja das thema ist ja schon erledigt

oder was sagt kai1970 dazu?!

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#13 Re: Warndreieck

von ickebinblond » 9. Feb 2013, 18:22

ihr dürft net vergessen dazuzusagen das nen verbandkasten für motorräder für quads nicht ausreichend sind ......
am besten nimmste direkt son verbandskasten samt warndreieck ....bei der et kannste am besten vorne am bumper festmachen (mit nem zurgurt allerdings drauf achten das de weist wie es aufgeht und regelmässig die mechanik kontrollieren und gängig halten)

-- Automatische Zusammenführung - Sa 9. Feb 2013, 18:24 --

ach und wo wir schon mal dabei sind .....so nen überzug fürn helm darfste nicht als warndreieck nutzen.......


und quads MÜSSEN warndreieck UND verbandskasten haben .....

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#14 Re: Warndreieck

von Kai1970 » 9. Feb 2013, 20:27

jo danke hab mir sohne tasche geholt wo beides drinn ist,laut unserer polizei in bremen muss mann beides mitführen sonst sind 20 euro fällig.
mfg


Monster ET

#15 Re: Warndreieck

von Monster ET » 18. Feb 2013, 17:37

wo machste die sachen hin?

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