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18 Monatsfrist geändert

Allgemeines zu Daelim und dem Zweiradfahren
AMRiUS

#1 18 Monatsfrist geändert

von AMRiUS » 6. Mai 2008, 11:31

Hallo Leute,

habe bei Google mal nach den Stichworten Vollabnahme und Standzeit gesucht, weil mein Untersatz ja jetzt seit 2001 keine HU mehr gesehen hat...
Und von Bekannten hatte ich früher nur gehört "Wenn die länger als 3 Jahre steht, dann brauchst du ne komplette Vollabnahme beim TüV"...

Jetzt hab ich mich mal etwas schlau gemacht und dabei folgende Info-PDF gefunden, die über die neue Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) und deren Regelung der Außerbetriebsetzung informiert:

(für URL bitte einloggen)

Zitat:
Es wird künftig nicht mehr unterschieden, ob ein Fahrzeug vorübergehend oder endgültig
stillgelegt wird. Ab dem 01. März 2007 wird die “Außerbetriebsetzung“ eines Fahrzeuges
beantragt. Dies hat u.a. zur Folge, dass auch bei längerer Außerbetriebsetzung (über 18
Monate) keine Löschung mehr eintritt. Vielmehr können diese Fahrzeuge max. 7 Jahre lang
(so lange bleiben diese beim Kraftfahrt-Bundesamt gespeichert) wieder ohne Neuabnahme
zugelassen werden. Es ist lediglich eine Hauptuntersuchung erforderlich, wenn zwischen-
zeitlich eine Untersuchung hätte stattfinden müssen. 


Gilt dies auch rückwirkend für alle KFZ, die also von 2001 bis jetzt keine HU mehr hatten, aber trotzdem noch eine gültige Betriebserlaubnis nach §21 StVZO (der Daelim Fahrzeugbrief) haben ?

Dann hiesse das ja: Kurz zur HU und ab dafür  ;D

Ich hoffe das kann mir jmd bestätigen oder berichtigen, auf die schnelle hatte Google darauf keine Antwort parat...


Grüße


Wu-Daelim

#2 Re: 18 Monatsfrist geändert

von Wu-Daelim » 6. Mai 2008, 12:25

AMRiUS hat geschrieben:Dann hiesse das ja: Kurz zur HU und ab dafür  ;D


Grüße


So ist es!


AMRiUS

#3 Re: 18 Monatsfrist geändert

von AMRiUS » 6. Mai 2008, 15:31

Perfekt !

Dankeschön !

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